|
Seit 1.1.2009 ist bei der Vermietung bzw. dem Verkauf eines Wohnobjekts ein entsprechender
Energieausweis vorzulegen. Dieser dient primär dazu, den Mieter bzw. Käufer über die zu erwartenden Energiekosten zu informieren.
Die
Wohnrechtsnovelle 2009 sieht die Erstellung eines objektweiten Energieausweises vor, außer die Wohnungseigentümergemeinschaft spricht sich dagegen aus.
Sollten Sie in Erwägung ziehen, Ihre Wohnung zu vermieten bzw. zu verkaufen und einen entsprechenden Energieausweis benötigen, bieten sich folgende Optionen:
a) Ein
gebäudeweiter Energieausweis liegt bereits vor: gerne senden wir Ihnen eine entsprechende Kopie zu bzw. können Sie sich den Energieausweis von der jeweiligen Haus-Homepage herunter laden. Die zusätzliche Erstellung eines
wohnungsbezogenen Energieausweises kommt auf rund EUR 60,--
b) Es liegt noch
kein gebäudeweiter Energieausweis vor: Wir können Ihnen gerne einen entsprechenden Sachverständigen vermitteln, die Kosten der Erstellung des Energieausweises betragen für eine Wohnung bis 150 m² rund EUR 250. Ist keine Dokumentation (Pläne etc.) vorhanden, ist mit entsprechenden Aufschlägen zu rechnen. |